Verpackungsgesetz - alle relevanten Informationen

Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Hier finden Sie einige nützliche Informationen zum neuen Verpackungsgesetz (VerpackG). Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) löst die Verpackungsverordnung ab.

Was ist neu?


Für jede Verpackung muss eine Registrierung vorliegen


Erklärfilm Verpackungsgesetz 2.0



Die Verpackungslizenzierung ist mit dem Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) sowohl für Hersteller als auch für Händler, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtend. Eine Verpackungslizenzierung muss immer dann vorgenommen werden, wenn der Händler bzw. Hersteller als sogenannter Erstinverkehrbringer agiert.

Konkret bedeutet das, dass für das erstmalige Befüllen einer Verkaufsverpackung mit Waren nur vorab bei einem dualen System lizenzierte Kartons bzw. andere Verpackungsformen verwendet werden dürfen. Die dualen Systeme sorgen im Umkehrschluss für die fachgerechte Sammlung, die Sortierung und das Recycling der in Verkehr gebrachten und letztendlich beim privaten Endverbraucher entsorgten Verpackungen.

Den Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz kommen Hersteller und Händler nach, indem sie eine Verpackungslizenzierung bei einem dualen System vornehmen, das hierfür anfallende sogenannte „Lizenzentgelt“ entrichten und sich zudem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Die Höhe des zu leistenden Lizenzentgeltes richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen und der Art der verwendeten Verpackungsmaterialien, deren Verwertung nach ihrer Entsorgung wiederum über das duale System erfolgt.

Wir können Ihnen für die Registrierung gern eine Auflistung Ihrer bestellten Ware mit Angabe des Gewichts zukommen lassen. Wenden Sie sich hierfür mit Angabe Ihrer Kundennummer direkt per Email an info@spree-karton.shop


weitere Informationen finden Sie unter https://www.verpackungsregister.org/